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Nation: | Deutschland |
von Lothar Romain und Michael Töteberg
Stand: 01.06.2012
„Zuerst freilich ein Wort zu der journalistischen Methode, die angewandt wurde, um die Wahrheit zu ermitteln. Da es sich um illegale Maßnahmen reaktionärer Tendenz handelt, denen nachzugehen war, konnte keine ehrliche Frage um Aufklärung hinter die Lügenwand dringen. Nur der Anschein der Konspiration, der Zugehörigkeit zum Komplizentum ermöglichte, ein erstes Stück weit, Einblick. Es ist wie in Diktaturen: die Uniform allein erlaubt den Zutritt.“ Was Eugen Kogon als Nachwort zu einer Wallraff-Reportage über Werkschutz und Werkselbstschutz 1967 so entschieden verteidigte, machte für den größten Teil der Öffentlichkeit den „Skandal Wallraff“ aus.
Zweieinhalb Jahre später wurde dem Autor vor dem Frankfurter Schöffengericht wegen derselben Reportage der Prozess gemacht. Anklage: „Amtsanmaßung“. Kläger u.a. das Innenministerium des Bundes. Vehement verteidigte Wallraff sein Vorgehen: „Ich wählte das Amt des Mitwissers, um ein Stück weit hinter die Tarnwand von Verschleierung, Dementis und Lügen Einblick nehmen zu können. Die Methode, die ich wählte, war geringfügig im Verhältnis zu den rechtsbeugenden Maßnahmen und illegalen Erprobungen, die ich damit aufdeckte.“
Darauf jedoch haben sich Günter Wallraffs Gegner – und ihre Zahl ist so groß wie die seiner ...