Geburtstag: | |
Nation: | Deutschland |
von Bernd Allenstein, Manfred Behn und Jay Rosellini
Stand: 01.08.2007
Am 16.November 1976 meldete ADN: „Die zuständigen Behörden haben Wolf Biermann, der 1953 aus Hamburg in die DDR übersiedelte, das Recht auf den weiteren Aufenthalt in der Deutschen Demokratischen Republik entzogen.“ Damit setzten die ‚zuständigen Behörden‘ der DDR einen vorläufigen Schlusspunkt unter eine Kampagne, die schon vor dem 11.Plenum des ZK der SED im Dezember 1965 ihren Anfang genommen hatte. Auf dem Plenum selbst erfolgte die scharfe Abrechnung mit Liberalisierungstendenzen und die Kritik an intellektuellen Oppositionellen in der DDR. Für Biermann bedeutete dies konkret: Berufsverbot – keine Auftritte, keine Veröffentlichungen, keine Auslandsreisen. Um so zynischer musste der Kommentar im „Neuen Deutschland“ zur Ausweisung klingen, in dem als deren auslösendes Moment der Auftritt Biermanns vom 13. 11. 1976 in Köln angegeben wurde: „Um den Grad der Unverschämtheit dieses sogenannten Liedermachers zu ermessen, muß man sich vergegenwärtigen, auf welcher Bühne sich das alles abgespielt hat, nämlich in einem kapitalistischen Land, in der BRD.“ Biermanns Auftrittsverbot in der DDR zog der Kommentator „Dr.K.“ nicht ins Kalkül.
Die allgemeinen Vorwürfe gegen die Texte Biermanns waren zusammengefasst in der Parole, er habe im ...