Anton Henneka
deutscher Jurist; Bundesverfassungsrichter (1951-1968); Dr. jur.Geburtstag: | 8. Juni 1900 Ettlingen |
Todestag: | 29. Februar 1984 Baierbrunn |
Nation: | Deutschland - Bundesrepublik |
Geburtstag: | 8. Juni 1900 Ettlingen |
Todestag: | 29. Februar 1984 Baierbrunn |
Nation: | Deutschland - Bundesrepublik |
Internationales Biographisches Archiv 24/1984 vom
Anton Alfred Henneka stammte aus Ettlingen bei Karlsruhe. Nach dem Besuch des Gymnasiums studierte er Rechtswissenschaften, promovierte zum Dr. jur. und war dann nach Ablegung beider juristischer Staatsprüfungen in den Jahren 1923 bzw. 1926 von 1926-28 als Gerichtsassessor im badischen Justizdienst tätig. Danach war er als Staatsanwalt, Amtsgerichtsrat und Landgerichtsrat tätig.
In der Zeit von Sept. 1944 bis März 1946 arbeitete H. als Rechtsreferent in der Stadtverwaltung München und war dann anschließend bis Dez. 1950 Landgerichtsdirektor in Konstanz. Am 12. Dez. 1950 wechselte er zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe.
Am 5. Sept. 1951 wurde H. bei Konstituierung des Bundesverfassungsgerichts als Richter in den 2. Senat gewählt und war damit am Aufbau des Gerichts maßgeblich beteiligt. Nach 17jähriger Richtertätigkeit in Karlsruhe trat er am 20. Dez. 1968 in den Ruhestand. Von politischen Erwägungen beeinflußte Umstände brachten es damals mit sich, daß H. einige Monate über die Altersgrenze hinaus im Amt blieb. Es ging unter anderem gegen Ende seiner Amtszeit um Prozesse wegen der staatlichen Parteienfinanzierung. H. hatte es in seinem ...