Cornelius von Heyl zu Herrnsheim
deutscher Jurist; Präses der Synode der EKD (1973-1985)Geburtstag: | 7. April 1933 Worms |
Nation: | Deutschland - Bundesrepublik |
Geburtstag: | 7. April 1933 Worms |
Nation: | Deutschland - Bundesrepublik |
Internationales Biographisches Archiv 43/1986 vom
Ergänzt um Nachrichten durch MA-Journal bis KW 11/2014
Cornelius A. von Heyl, (vollst. Name: Freiherr von H. zu Herrnsheim) ev., wurde am 7. April 1933 in Worms geboren. Seine Mutter ist eine geb. von Bismarck-Osten. Einer seiner Vorfahren war Präsident der 1. Kammer der Stände im Großherzogtum Hessen und Mitglied des Reichstags für Worms.
H. besuchte die Odenwaldschule bis zum Abitur, absolvierte zunächst 1952 ein Werksemester als Stipendiat des Evangelischen Studienwerkes in Villigst. Anschließend studierte er die Rechte in Innsbruck, Freiburg und Marburg bis 1956. Es folgte ein Jahr an der Ökumenischen Hochschule in Bossey.
Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst legte er 1960 das 2. Staatsexamen ab. Von 1961-70 bearbeitete H. das Referat für Sozialethik und Gesellschaftspolitik in der Kirchenkanzlei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Außenstelle Bonn und war neben weiteren Aufgaben auch Geschäftsführer der Kammer für soziale Ordnung der EKD.
1967-73 war H. Präsident der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen. 1970 ließ sich H. zusammen mit Ulrich v.H. als Rechtsanwalt in Bonn nieder, ...