Wirken
Johannes Popitz, der einer alten anhaltischen Familie (Dessau) entstammt, wurde am 2. Dez. 1884 in Leipzig geboren, Nach dem Studium der Rechtswissenschaften trat er in die preussische Verwaltung ein, kam 1914 als Hilfsarbeiter in das Ministerium des Innern und seit 1917 war er zugleich im Reichsschatzamt tätig. Dort wurde er, nach dessen Umbenennung in Reichsfinanzministerium, 1919 Geh. Regierungs - und Vortragender Rat und 1921 Ministerialdirektor; im Jahre 1922 wurde er daneben Honorarprofessor insbesondere für Steuerrecht an der Universität Berlin.
Im Jan. 1925 wurde er Staatssekretär im Reichsfinanzministerium. Mit dem Finanzminister Hilferding, gegen den sich der Vorstoss des Reichsbankpräsidenten Schacht vom Dez. 1929 in erster Linie richtete, musste auch P. seinen Abschied einreichen. Die folgenden Jahre hindurch war er ausschliesslich als Honorarprofessor an der Berliner Universität tätig. Im Okt. 1932 aber griff Reichskanzler von Papen in seiner Eigenschaft als Reichskommissar für Preussen auf P. zurück und ernannte ihn zu seinem ...