Rudolf Neumar
Jurist; Präsident des BundespatentgerichtsGeburtstag: | 29. April 1919 |
Todestag: | 15. April 1972 München |
Nation: | Deutschland - Bundesrepublik |
Geburtstag: | 29. April 1919 |
Todestag: | 15. April 1972 München |
Nation: | Deutschland - Bundesrepublik |
Internationales Biographisches Archiv 27/1972 vom
Rudolf Neumar, röm.-kath., wurde am 29. April 1919 geboren. Nach dem Besuch eines humanistischen Gymnasiums studierte er ab 1937 Rechtswissenschaften in Heidelberg und setzte sein Studium nach mehr als 6 1/2 jähriger Unterbrechung durch Kriegsdienst und Kriegsgefangenschaft ab 1946 in Erlangen fort. Dort absolvierte er 1947 die erste juristische Staatsprüfung. Den anschließenden juristischen Vorbereitungsdienst leistete er im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg. 1950 legte er die große juristische Staatsprüfung in München ab und trat in den bayerischen Justizdienst ein. N. hat zum Dr. jur. promoviert. 1951 wurde er Landgerichtsrat. Noch im gleichen Jahr wurde er als Regierungsrat an das Deutsche Patentamt in München berufen. 1953 wurde er dort Oberregierungsrat. 1954 folgte seine Ernennung zum Mitglied des Deutschen Patentamts. 1958-61 fungierte N. als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof. 1961 wurde er Senatsrat am Bundespatentgericht, 1970 Senatspräsident. Er hatte in dieser Eigenschaft den Vorsitz in einem Warenzeichensenat inne.
Am 18. Juli 1971 löste N. den bisherigen Präsidenten des Bundespatentgerichts, Werner Jungbluth, ab, der am 1. Juni wegen Erreichen der Altersgrenze in ...